Die Vom Bundestag 1950 Beschlossene Rahmenempfehlung Zur Förderung Der Bildenden Kunst Hat Die Landesregierung Baden- Württemberg 1955 In Die Tat Umgesetzt. Seitdem Sind Bei Allen Staatlichen Bauaufträgen, Soweit Es Deren Eigenart Rechtfertigt, Im Regelfall Ein Bis Zwei Prozent Der Bausumme Für Bildnerische Oder Kunsthandwerkliche Arbeiten Vorgesehen, Die Von Kunstkommissionen In Freiburg, Karlsruhe Und Stuttgart Ausgewählt Werden. Dabei Will Man Nicht Den Bequemen Weg Gehen Und Konservativen Erwartungen Entsprechen, Sondern Trotz Der Kritik, Mit Der Zu Rechnen Ist, Kunstwerke Auswählen, Die In Die Zukunft Weisen. Bereits Im Jahre 1979 Hat Das Finanzministerium Diesen Bereich Staatlicher Kunstförderung In Einem Katalog Vorgestellt. Der Vorliegende Band Setzt Diese Dokumentation Fort Und Zeigt Die Ergebnisse Der Zusammenarbeit Von Künstlern Und Architekten Aus Den Jahren 1980 Bis 1995. Mehr Als 3000 Kunstwerke Von Annähernd 1000 Künstlern, An 310 Bauten In 108 Städten Baden-Württembergs, Sind Hier Erfasst. Die Aufsätze Und Zahlreichen Einzelanalysen Von 22 Autoren Machen Diesen Bestandskatalog Zu Einem Informativen Standardwerk, Das Neben Dem Überblick Über Staatliche Baumaßnamen Und Die Dort Integrierten Kunstwerke Auch Einen Einblick In Das Zusammenwirken Von Künstler, Architekt Und Kunstkommission Bietet.
Archiv Hatje Cantz Verlag | Kunst An Staatlichen Bauten In Baden-Wurttemberg
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Archiv Hatje Cantz Verlag | Kunst An Staatlichen Bauten In Baden-Wurttemberg
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